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Infos zum Leistungsabzeichen in Gold

Allgemeine Infos zum "LAZ": Die Richtlinien für das Leistungsabzeichen Baden-Württemberg wurden im Jahr 1963 erstmals festgelegt. Durch die Weiterentwicklung der Technik und Einsatztaktik wurden in den Jahren 1975, 1989 und 1995 und 2002 herausgegeben.

Die Leistungsübungen die sich an den Feuerwehr-Dienstvorschriften, dem Lernzielkatalog für die Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg und der Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung orientieren bilden einen wichtigen Teil der Fortbildung. Durch intensives Training (z.B. Anlegen der Atemschutzausrüstung) soll die notwendige Sicherheit für dein Einsatz erlangt werden. Die Leistungsübungen sollen das Einsatzgeschehen in den Feuerwehren möglichst praxisnah wiedergeben um die Feuerwehrangehörigen auf den Einsatz vorzubereiten.

Wegen der großen Bandbreite der Aufgabengebiete Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung können aber nur wiederkehrende Grundelemente der Einsatzätigkeit in die Leistungsübungen aufgenommen werden. Die Leistungsübungen können in drei Stufen durchgeführt und entsprechend das dazu gehörende Leistungsabzeichen erworben werden.

Das "LAZ" in Gold: Die Gruppe muss neben dem "Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" zusätzlich durch eine schriftliche Prüfung das notwendige Fachwissen nachweisen. Beim Leistungsabzeichen in Gold ist beispielsweise folgende Lage abzuarbeiten: In einem zweigeschossigen Wohnhaus (dargestellt durch ein Übungsgerüst ist in einem Zimmer des Obergeschosses ein Brand ausgebrochen. Der Brand breitet sich über das Fenster aus und entzündet den Dachvorsprung. Personen sind zur Brandzeit nicht im Haus. Die Eingangstür im Erdgeschoss ist verschlossen. Die Balkontür im Obergeschoss steht offen.

Für die Löschwasserversorgung steht eine Rohrnetzleitung DN ......... mit .........-hydrant zur Verfügung. Die Brandzeit ist gleich der Ortszeit. Es ist windstill. Beim Hilfeleistungseinsatz werden die Feuerwehrangehörigen vor folgende Aufgabe gestellt: Bei einem Sturm wird ein am Rand einer Landstraße stehender Baum umgerissen. Der Baum fällt quer über die Straße auf einen vorbeifahrenden Personenkraftwagen. Am Personenkraftwagen wird das Vorderteil (Motorraum) stark eingedrückt. Durch die Verformung lassen sich beide Türen nicht mehr öffnen. Durch Beschädigung der Kraftstoffleitung sind geringe Mengen Benzin ausgelaufen. Die Windschutzscheibe ist zerbrochen; Glassplitter liegen verstreut herum.

Der Fahrer "hängt" über das Lenkrad gebeugt im Sicherheitsgurt. Unfallzeit: Nachts 2.00 Uhr. Gruppen bei denen die notwendigen hydraulischen Rettungsgeräte nicht vorhanden sind haben die Möglichkeit einen alternativen Rettungs- und Hilfeleistungseinsatz durchzuführen: Beim Überqueren einer Landstraße wird ein Radfahrer von einem Personenkraftwagen erfasst. Der Radfahrer liegt eingeklemmt und verletzt vorne links unter dem Personenkraftwagen. Das Fahrrad, das beschädigt unter der Vorderachse liegt, hat die Benzinleitung des Personenkraftwagens abgerissen. Geringe Mengen von Kraftstoff sind ausgelaufen. Die Unfallzeit ist nachts um 02.00 Uhr.

Schriftliche Prüfung: Bei der schriftlichen Prüfung - bei der jeder Gruppe maximal 45 Minuten zur Verfügung stehen - muss ein vorher ausgeloster Fragebogen mit 30 Fragen von jedem Teilnehmer beantwortet werden. Die Fragebogen für den Gruppenführer und den Maschinisten unterscheiden sich im Inhalt von dem Fragebogen für die übrige Mannschaft.

Die Leistungsübung "Gold" ist erfolgreich abgeschlossen, wenn für den Teil "Löscheinsatz" nicht mehr als 20 und für den Teil "Hilfeleistungseinsatz" nicht mehr als 30 Fehlerpunkte erreicht und die Zeiten für die Leistungsübung "Gold" (Teil Löscheinsatz = 240 Sekunden für das 1. Rohr und 330 Sekunden, Teil Hilfeleistungseinsatz = 480 Sekunden) nicht überschritten werden. Zeitüberschreitungen sind bei Leistungsübung Gold nicht zulässig. Im Teil "Schriftliche Prüfung" müssen der Gruppenführer und der Maschinist jeweils 75 % der maximal möglichen Punktzahl erreichen. Die übrigen Angehörigen der Gruppe (Melder, Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupp) müssen zusammen 75 % der maximal möglichen Punktzahl erreichen.

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